Entscheidungsstichwort (Thema)

Zeitpunkt des Berufens auf Gleichstellungsantrag

 

Leitsatz (redaktionell)

Zur Frage, wann sich ein berufsunfähiger Angestellter auf einen Gleichstellungsantrag nach § 2 SchwbG berufen muß, um den Schutz des § 22 SchwbG nicht zu verwirken, wenn der Arbeitgeber keine Kenntnis von der Antragstellung hatte.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZR 555/94.

 

Verfahrensgang

ArbG Emden (Entscheidung vom 21.01.1993; Aktenzeichen 1 Ca 312/92)

 

Nachgehend

BAG (Entscheidung vom 28.06.1995; Aktenzeichen 7 AZR 555/94 Urteil: Zurückverweisung)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442128

Bibliothek, BAG (LT1)

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