Rz. 184
[Autor/Stand] § 62 LGrStG BW ermächtigt das Ministerium für Finanzen des Landes Baden-Württemberg das Gesetz in der jeweils geltenden Fassung bekannt zu machen. Demgegenüber wird das GrStG durch das BMF bekannt gemacht.[2] Das Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer (Landesgrundsteuergesetz LGrStG) v. 4.11.2020 wurde im Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2020, S. 974 veröffentlicht. Die Änderung des LGrStG (ÄndGLGrStG) v. 22.12.2021 wurde im Gesetzblatt Baden-Württemberg 2021 S. 1029 veröffentlicht.
Rz. 185– 186
[Autor/Stand] Einstweilen frei.
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