Eine eingetragene Genossenschaft, die durch formwechselnde Umwandlung einer LPG entstanden ist, kann durch erneuten Formwechsel in eine rechtsfähige Personengesellschaft[1] [Bis 31.12.2023: Personengesellschaft] umgewandelt werden; für die Umwandlung gelten die Vorschriften dieses Abschnitts entsprechend.

[1] Geändert durch Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - MoPeG) vom 10.08.2021. Anzuwenden ab 01.01.2024.

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