In dieser Zeile ist der dreijährige Prüfungszeitraum durch Angabe des ersten und des letzten Jahres anzugeben, für den die Steuererklärung und die Anlage Kassen abgegeben werden. Die Angaben in den Vordrucken sind nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen, die erforderlichen Unterlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Protokolle der Mitgliederversammlung, Geschäftsbericht, Tätigkeitsbericht) sind aber für alle drei Jahre beizufügen. Für Unterstützungskassen sowie Körperschaften in der Rechtsform des § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG und Pensionsfonds auf Gegenseitigkeit) ist jährlich eine Steuererklärung mit Anlage Kassen abzugeben.

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