In dieser Zeile ist die Kapitalertragsteuer einzutragen, soweit die Körperschaft an einer Personengesellschaft beteiligt ist und die Kapitalerträge im Rahmen der Personengesellschaft erzielt werden. Dies betrifft Ausschüttungen auf Beteiligungen des Gesamthandsvermögens der Personengesellschaft und des Sonderbetriebsvermögens. Die Höhe der Kapitalertragsteuer und ihre Verteilung auf die Gesellschafter sind in der gesonderten Feststellung zu erfassen. Die in Zeile 4 zu übernehmenden Beträge sind daher der einheitlichen und gesonderten Feststellung zu entnehmen. Ist die Feststellung noch nicht durchgeführt, sind die Werte der Feststellungserklärung bzw. die voraussichtlich festzustellenden Werte einzutragen. Erfolgt bei einer Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft keine Feststellung, weil nur ein einziger unbeschränkt Steuerpflichtiger beteiligt ist, hat eine Ermittlung auf einem gesondertem Blatt zu erfolgen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge