Zeile 107 zeigt in der Vorspalte 2 den Betrag der Nennkapitalerhöhung, der nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto finanziert werden konnte. Dieser Betrag ist nach § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG in den Sonderausweis einzustellen. In Spalte 4 erscheint damit der bei der übertragenden Körperschaft bei der Abspaltung verbleibende Sonderausweis. Nachdem dieser in Zeile 94 auf 0 gestellt wurde, ist er jetzt bei der übertragenden Körperschaft neu gebildet worden.

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