Ist der in Vorspalte 2 noch verbleibende Betrag positiv, d. h. war der ursprüngliche Betrag des Nennkapitals höher als die Summe aus nicht eingezahltem Nennkapital und Sonderausweis, ist er in das steuerliche Einlagekonto einzustellen. Dies geschieht durch Zurechnung des in der Vorspalte verbliebenen positiven Betrags in Spalte 3.

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