Diese Zeile ist nur von einer Personengesellschaft auszufüllen, an der eine oder mehrere Körperschaften als Mitunternehmer unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften beteiligt sind. Im Verhältnis dieser Beteiligungen ist § 8c KStG bei der Personengesellschaft anzuwenden. Da Verlustkürzungen bei Personengesellschaften regelmäßig gesellschafterbezogen erfolgen, ist in solchen Fällen die Anlage EMU abzugeben.

In Zeile 93 sind die der Zeile 91 entsprechenden Angaben bei Mitunternehmerschaften zu machen, an denen eine Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar über andere Personengesellschaften beteiligt ist. In diesen Fällen geht der laufende Gewerbeverlust der Personengesellschaft in Höhe des Beteiligungsprozentsatzes unter, wenn bei der Kapitalgesellschaft ein schädlicher Beteiligungserwerb von mehr als 50 % vorliegt. Die Auswirkungen auf den Verlustvortrag werden in Zeile 103 dargestellt.

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