Diese Zeilen dienen der Durchführung der Bruttobesteuerung bei Organschaft und sind in Zusammenhang mit Zeilen 84–84b zu sehen. Während Zeilen 84–84b den Organträger betreffen, sind die entsprechenden Angaben für die Organgesellschaften bzw. für einen Organträger, der gleichzeitig Organgesellschaft ist, in den Zeilen 85–87d zu machen. Diese Angaben gehen dann in Zeilen 84–84b der Steuererklärung des Organträgers ein (zur Notwendigkeit der Korrekturen und der in den Zeilen 85–87d einzutragenden Daten Zeile 84).

Die Angaben sind in den einzelnen Zeilen danach zu machen, ob der Organträger eine natürliche Person, eine Körperschaft oder eine Personengesellschaft ist. Ist die Organgesellschaft gleichzeitig Organträger, sind in diesen Zeilen auch die entsprechenden Beträge der nachgeordneten Organgesellschaften zu erfassen. Dadurch werden diese Korrekturbeträge durch die Organschaftskette bis zu dem höchsten Organträger "durchgereicht".

Die Ermittlung der Korrekturbeträge ist auf einem gesonderten Blatt zu erläutern.

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