In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des fünften vorangegangenen Wirtschaftsjahrs ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Der EBITDA-Vortrag des fünften vorangegangenen Wirtschaftsjahrs verfällt, wenn er ungenutzt ist.

Der Betrag ist in Zeile 58 zu übernehmen.

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