Zeile 5–9
Diese Zeilen bleiben frei.
Zeile 10
In Zeile 10 ist die Höhe des Nenn- bzw. Stammkapitals einzutragen, das auf den Anteilseigner entfällt, für den das Formular ausgefüllt wird. Dabei ist der absolute Betrag (und kein Prozentsatz) einzutragen. Der Betrag ist in der Währung einzutragen, in der das Nenn- bzw. Stammkapital geführt wird. Es hat also keine Umrechnung in EUR zu erfolgen. Abzustellen ist auf die Höhe zu Beginn des Vz. Unterjährige Veränderungen sind nicht in Zeile 10 zu berücksichtigen. Sie werden in den Zeilen 20 bis 24 ermittelt.
Zeile 11
In Zeile 11 ist der Gesamtbetrag des Nenn- bzw. Stammkapitals einzutragen. Der Betrag ist in der Währung einzutragen, in der das Nenn- bzw. Stammkapital geführt wird. Eine Umrechnung in EUR hat nicht zu erfolgen. Es ist auf den Betrag zu Beginn des Vz abzustellen. Unterjährige Veränderungen werden nicht in Zeile 11, sondern in Zeile 21 des Formulars.
Zeilen 12–19
Diese Zeilen bleiben frei.
Zeile 20
In den Zeilen 20 ff. sind die Veränderungen beim Nenn- bzw. Stammkapital zu erfassen. Dazu ist in Zeile 20 zunächst anzugeben, ob es einen Zu- oder Abgang gab. Diese Angabe ist immer auf den jeweiligen Anteilseigner, für den das Formular ausgefüllt wird, zu machen. Gab es während des Vz mehrere Veränderungen, sind die einzelnen Veränderungen in einer Anlage einzeln aufzuführen.
Zeile 21
In dieser Zeile ist das Datum der Veränderung der Beteiligungshöhe des Anteilseigners einzutragen.
Zeile 22
In Zeile 22 ist der absolute Betrag einzutragen, um den sich das Nenn- bzw. Stammkapital, das dem jeweiligen Anteilseigner zuzurechnen ist, verändert hat. Es kann sich dabei sowohl um einen Zugang als auch einen Abgang handeln. Sowohl Zu- als auch Abgänge sind mit einem positiven Vorzeichen einzutragen. Die Unterscheidung in Zu- bzw. Abgang erfolgt durch die Eintragung in Zeile 20.
Die Veränderung ist in der Währung einzutragen, in der das Stamm- bzw. Nennkapital geführt wird. Es hat keine Umrechnung in EUR zu erfolgen.
Zeile 23
In dieser Zeile ist der Gesamtbetrag des Stamm- bzw. Nennkapitals einzutragen. Dabei ist der Betrag zum Zeitpunkt der Veränderung (d. h. dem in Zeile 21 eingetragenen Zeitpunkt) anzugeben. Erfolgt eine Veränderung der Beteiligung durch Erhöhung oder Verringerung des Stamm- bzw. Nennkapitals ist diese Veränderung des gesamten Stamm- bzw. Nennkapitals in Zeile 23 zu erfassen. Der Betrag ist in der Währung einzutragen, in der das Stamm- bzw. Nennkapital geführt wird. Es hat keine Umrechnung in EUR zu erfolgen.
Zeile 24
In dieser Zeile ist die Veränderung der Beteiligungshöhe des einzelnen Anteilseigners durch die jeweilige Erhöhung bzw. Verringerung seines Stamm- bzw. Nennkapitals in Prozent einzutragen. Dazu ist der Betrag in Zeile 22 durch den Betrag in Zeile 23 zu teilen. Eintragen ist nur die Veränderung, nicht die prozentuale Beteiligungshöhe nach der Veränderung.