Prof. Dr. Gerrit Frotscher
Zeile 209
In dieser Zeile ist die Zwischensumme nach Hinzurechnung der nicht ausgleichsfähigen Verluste der jeweiligen Sparte zu bilden. Es ist dies der Gesamtbetrag der Einkünfte pro Sparte.
Zeile 210
In den Zeilen 210 und 211 ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus Zeile 209 aufzuspalten in positive und negative Gesamtbeträge der Einkünfte. Beide Zeilen sind nicht auszufüllen, wenn die Körperschaft Organgesellschaft ist. Organgesellschaften haben stattdessen Angaben in Zeilen 212–214 zu machen.
In Zeile 210 wird der Gesamtbetrag der Einkünfte der jeweiligen Sparte eingetragen, wenn dieser Gesamtbetrag in Zeile 209 negativ ist. Der negative Betrag weist aus, dass die Sparte im laufenden Wirtschaftsjahr Verluste ausweist, die nicht mit positiven Einkünften derselben Sparte verrechnet werden konnten. Dieser Betrag ist, zusammen mit den Beträgen aus Zeilen 210 der anderen Anlagen ÖHK, ohne Vorzeichen in Zeile 54 der Anlage ZVE zu übertragen. Dort wird er dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet, sodass sämtliche negativen Gesamtbeträge der Einkünfte bei der Ermittlung des Einkommens hinzugerechnet werden. Da die negativen Einkünfte einer Sparte nicht mit positiven Einkünften einer anderen Sparte verrechnet werden dürfen, besteht für laufende negative Einkünfte einer Sparte ein Abzugsverbot. Das wird durch die Hinzurechnung in Zeile 54 der Anlage ZVE berücksichtigt. Diese negativen Einkünfte können nur im Wege des Verlustrück- oder -vortrags innerhalb derselben Sparte geltend gemacht werden. Das wird durch die Hinzurechnung des Betrags aus Zeile 210 bei der Ermittlung des rück- und vortragsfähigen Verlusts pro Sparte in Zeile 222 berücksichtigt.
Da negative und positive Gesamtbeträge der Einkünfte der einzelnen Sparte in den Zeilen 210 und 211 der Anlage ÖHK getrennt gehalten werden, kommt es nicht zu einer (unzulässigen) Verrechnung der Gewinne und Verluste zwischen den einzelnen Sparten.
Zeile 211
In dieser Zeile werden, entsprechend den Eintragungen negativer Beträge in Zeile 210, die positiven Gesamtbeträge der Einkünfte der Sparten aus Zeile 209 erfasst.