Bei Bandbreiten-Optionsscheine (auch s "range-warrants") handelt es sich um Pakete von Optionsscheinen (Optionen), die idR auf Indizes (DAX, MDAX, REX, Kurse einer bestimmten Aktie) als Basiswert lauten. Der Optionsinhaber kann vom Emittenten neben der Rückzahlung des eingesetzten bzw überlassenen Kapitals auch die Zahlung eines zusätzlichen Betrags (Ausübungsbetrag) verlangen, falls der Basiswert am Fälligkeitstag (Ausübungstag) innerhalb der vereinbarten Bandbreite (range) eines bestimmten Optionsscheins befindet. Aus den übrigen Optionen, die diese Bedingung nicht erfüllen, erhält der Kapitalanleger lediglich das eingesetzte bzw überlassene Kapital zurück. Auch s § 20 Rn 644 (Möllenbeck).

Sowohl bei der Veräußerung des ganzen Pakets als auch bei Veräußerung einzelner Optionsscheine erzielt der Veräußerer einen KapErtr nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG auch wenn unsicher ist, aus welchem einzelnen Papier der steuerliche KapErtr erzielt wurde. Der über das eingesetzte Kapital hinaus gezahlte zusätzliche Betrag (Ausübungsbetrag) ist stpfl Ertrag iSv § 20 Abs 1 Nr 7 EStG.

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