Rn. 1

Stand: EL 162 – ET: 12/2022

Ein Zertifikat ist eine Schuldverschreibung, deren Wertentwicklung wiederum von der Wertentwicklung des zugrundeliegenden Basiswerts abhängt. Basiswerte können unter anderem Aktien eines bestimmten Unternehmens, Indizes, aber genauso Rohstoffe oder Währungen sein. Die Ausgestaltung (beispielsweise Laufzeit, Zins- oder Rückzahlung) wird durch den jeweiligen Emittenten frei gewählt.

 

Rn. 2

Stand: EL 162 – ET: 12/2022

Die aus dem Zertifikat erzielten laufenden Zinsen stellen Einnahmen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG dar. Der Gewinn aus der Veräußerung bzw Rückzahlung des Zertifikats (Kursgewinn) ist nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG zu besteuern.

 

Rn. 3

Stand: EL 162 – ET: 12/2022

Der Verfall stellt eine Einlösung iSd § 20 Abs 2 S 2 EStG dar. Der Verfall und somit die Ausbuchung wird als eine Einlösung zu Null erfasst (dazu s BFH v 20.11.2018, VIII R 37/15, BStBl II 2019, 507 zu einem automatischen Verfall von Knock-out-Zertifikaten im Zeitpunkt des Erreichens der Knock-out-Schwelle). Verluste aus einem sonstigen Ausfall von WG iSd § 20 Abs 1 EStG (zB Verluste bei Vollrisikozertifikaten) fallen unter die Verlustbeschränkung des § 20 Abs 6 S 6 EStG.

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