Rn. 126

Stand: EL 166 – ET: 08/2023

Die Ausgaben für die Nutzungsüberlassung müssen für einen Zeitraum von mehr als 5 Jahren im Voraus geleistet werden; der Zeitraum von mehr als 5 Jahren bezieht sich sowohl auf die Nutzungsüberlassung als auch auf den Vorauszahlungszeitraum, BFH vom 04.06.2019, VI R 34/17, BStBl II 2021, 5; Kister in H/H/R, § 11 EStG Rz 125 (April 2021), dazu ausführlich s Rn 71.

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