Rn. 39

Stand: EL 166 – ET: 08/2023

Hinsichtlich des Begriffs der Einnahme ist auf § 8 Abs 1 EStG zu verweisen. Eine Einnahme ist der Zufluss von Gütern in Geld oder Geldeswert. Diese Definition der Einnahme gilt auch für § 11 Abs 1 EStG.

 

Rn. 40

Stand: EL 166 – ET: 08/2023

vorläufig frei

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?