Rn. 39
Stand: EL 166 – ET: 08/2023
Hinsichtlich des Begriffs der Einnahme ist auf § 8 Abs 1 EStG zu verweisen. Eine Einnahme ist der Zufluss von Gütern in Geld oder Geldeswert. Diese Definition der Einnahme gilt auch für § 11 Abs 1 EStG.
Rn. 40
Stand: EL 166 – ET: 08/2023
vorläufig frei
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