Rn. 139a

Stand: EL 158 – ET: 06/2022

Die nachstehende Kommentierung der Abgrenzung der Landwirtschaft vom Gewerbe folgt vom Aufbau her der Strukturierung der R 15.5 EStR 2012; dies deshalb, weil so relativ einfach das in den Richtlinien Ausgeführte in der Kommentierung vertieft werden kann und so wohl am ehesten eine in sich schlüssige und inhaltlich vollständige Abhandlung der jeweiligen Abgrenzungsprobleme sichergestellt ist.

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