Landwirt Huber ist Ackerbauer und erzeugt daneben auch Spargel, den er sowohl über den Großhandel als auch über seinen Hofladen und diverse Marktstände in der näheren und weiteren Umgebung vermarktet. Weil die Eigenerzeugung nicht ausreicht, kauft Huber auch Spargel zu (jedes Wj rund 40 000 EUR). Der Umsatz des luf Betriebs beträgt 400 000 EUR, davon entfällt auf den zugekauften Spargel rund 60 000 EUR.
Der Verkauf des Getreides sowie des eigenerzeugten Spargels stellt – unabhängig vom Absatzweg (Großhandel, Hofladen, Marktstand usw) – immer eine luf Urproduktion dar.
Dagegen ist der Verkauf des zugekauften Spargels grundsätzlich gewerblich (weil die betragsmäßige Grenze von 51 500 EUR überschritten ist; sowohl die relative als auch die absolute Umsatzgrenze erstreckt sich nach Auffassung der FinVerw auf den Betrieb als Ganzes und nicht auf die einzelne Vermarktungseinrichtung).
Im Beispielsfall kommen die Grundsätze des allmählichen Strukturwandels zur Anwendung, sodass eine gewerbliche Betätigung mit dem zugekauften Spargel frühestens nach 3 Jahren im 4. Wj eintritt.