Rn. 157

Stand: EL 144 – ET: 07/2020

Die FinVerw (BMF v 17.07.2007, BStBl I 2007, 542 Tz 17; glA Lindberg in Frotscher/Geurts, § 15b EStG Rz 26) will "als Ausschüttungen gestaltete planmäßige Kapitalrückzahlungen" vom gezeichneten EK nur insoweit abziehen, als sie die aus dem "normalen Geschäftsbetrieb planmäßig erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse" übersteigen. Der dahinterstehende Gedanke ist mE zutreffend, allerdings stellt sich die Streitfrage, wie denn diese "planmäßig erwirtschafteten Liquiditätsüberschüsse" ermittelt werden sollen.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?