Rn. 941

Stand: EL 148 – ET: 12/2020

Eine Betriebsaufgabe kann sich auch auf Konstrukte beziehen, die keinen genuinen (Teil-)Betrieb oder Mitunternehmeranteil darstellen, die dennoch als Gewerbebetrieb angesehen werden. Häufigster Fall ist die Beendigung einer (kapitalistischen) Betriebsaufspaltung, die aufgrund des Wegfalls der personellen oder sachlichen Verflechtung endet und damit aufgegeben wird (dazu s Rn 995).

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