Gesellschafter A ist zu 0,5 % an der X-GmbH beteiligt. Des Weiteren hält er 50 % an der Y-GmbH und 50 % an der Z-GmbH. Die Y-GmbH und die Z-GmbH sind jeweils mit 0,5 % an der X-GmbH beteiligt.
Lösung:
A ist unmittelbar zu 0,5 % an der X-GmbH beteiligt und mittelbar über die Y-GmbH und die Z-GmbH zu jeweils 0,25 % (50 % von 0,5 %). Folglich ist er mit 1 % (0,5 % + 0,25 % + 0,25 %) an der X-GmbH beteiligt, womit eine Veräußerung seiner unmittelbaren Beteiligung an der X-GmbH zu Einkünften iSd § 17 EStG führt.
Die zwischengeschaltete juristische Person muss für dieses Ergebnis keine KapGes sein, es kommt auch eine kapitalmäßige Beteiligung über eine Genossenschaft in Betracht (glA Pung in D/P/M, § 17 EStG Rz 196).