Rn. 27
Stand: EL 117 – ET: 08/2016
Voraussetzung für den Abzug von Aufwendung von SA ist, dass der Empfänger der Leistung nach § 1a Abs 1 Nr 1 Buchst a EStG seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- oder EWR-Staat hat. Im Einzelnen s Rn 18.
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