Rn. 303

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

§ 2 Abs 4 EStG definiert das "Einkommen" wie folgt:

 
  Gesamtbetrag der Einkünfte
./. Sonderausgaben (§§ 1010g EStG)
./. außergewöhnliche Belastungen (§§ 3333b EStG)
= Einkommen

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