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Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Der Einkommensbegriff des EStG erfasst nur aus bestimmten Einkunftsarten stammende Vermögensmehrungen. Außerdem klammert er zugleich Beträge aus, die bei dem StPfl im Ergebnis wie durchlaufende Posten behandelt werden. Dabei geht es um solche Vermögenszugänge, die der StPfl zwar erwirbt, aber zwangsläufig oder in einer vom Gesetz als zwangsläufig behandelten Weise wieder ausgibt. Zwei Gruppen von Abzügen werden im Gesetz genannt:

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