Rn. 22

Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Soll die gesteigerte Leistungsfähigkeit bei allen StPfl möglichst gleichmäßig erfasst werden, muss die ESt grds deren gesamten Vermögenszuwachs besteuern (Totalitätsprinzip). Das bedeutet aber nicht, dass jede Steigerung der Leistungsfähigkeit auch als Einkommenserzielung anzusehen ist. Auch eine Schenkung steigert die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sie basiert aber nicht auf dem Erwerb von Einkommen. Das Totalitätsprinzip erfasst diesen Fall nicht. Es kann sich nur darauf beschränken, die als Einkommen zu wertenden Zuflüsse möglichst umfassend zu beschreiben. Welche Zuflüsse zum Einkommen gehören, lässt sich dagegen aus dem Totalitätsprinzip nicht ohne weiteres entnehmen. Zu beachten ist, dass das Totalitätsprinzip nur bei unbeschränkt StPfl gilt. Für beschränkt StPfl ist das sog Territorialitätsprinzip anzuwenden, s Rn 143.

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