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Stand: EL 159 – ET: 08/2022

Soll das Einkommen die gesteigerte Leistungsfähigkeit anzeigen, kann es nur als positive Zahl interessieren. Die Elemente, aus denen sich das Einkommen zusammensetzt ("Einkünfte", "Summe der Einkünfte", "Gesamtbetrag der Einkünfte"), können positiv oder negativ ausfallen. Solange das EStG aber keine negative ESt vorsieht, die den Fiskus zu einer Erstattung verpflichten würde, interessiert grds als Einkommen nur ein positiver Betrag. Ein negatives Einkommen steigert die Leistungsfähigkeit des StPfl nicht.

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