Rn. 1649

Stand: EL 162 – ET: 12/2022

Mitgliedsbeiträge an Vereinigungen zur Wahrung der Interessen der Gesellschafter, zB Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz eV, sind mE gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 3 EStG als WK abzugsfähig, sofern das WK-Abzugsverbot des § 20 Abs 9 S 1 Hs 2 EStG nicht gilt (zB § 32d Abs 2 Nr 1 S 1 oder Nr 2 S 2 EStG).

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