Rn. 560b
Stand: EL 146 – ET: 10/2020
Die Besteuerung mit dem AbgSt-Satz ist abhängig v Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Versicherung. Altverträge bleiben weiterhin steuerfrei, wenn der Versicherungsnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat und die zwölfjährige Mindestvertragsdauer eingehalten wurde.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen