Rn. 226

Stand: EL 157 – ET: 04/2022

Vermietet ein Ehegatte dem anderen seine an dessen Beschäftigungsort belegene Wohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu fremdüblichen Bedingungen, so liegt darin kein Missbrauch iSv § 42 AO (BFH BStBl II 2003, 627). Diese Gestaltungsmöglichkeit ist seit der BVerfG-Entscheidung zur zeitlich unbeschränkten doppelten Haushaltsführung von praktischer Bedeutung.

 

Rn. 227–230

Stand: EL 157 – ET: 04/2022

vorläufig frei

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