Rn. 105

Stand: EL 147 – ET: 11/2020

Die Rentenbezüge sind von den Rentenversicherungsträgern und den Lebensversicherungen an eine zentrale Stelle (vgl § 81 EStG) zu melden (sog Rentenbezugsmitteilungen gemäß § 22a EStG). Dort werden die Daten zusammengeführt und an die jeweils zuständige Landes-FinBeh übermittelt, die sie an die zuständigen FA weiterleitet. Durch dieses Verfahren soll möglichen Erhebungsdefiziten entgegengewirkt werden.

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