Rn. 840

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

§ 3 Nr 20 EStG befreit die aus öffentlichen Mitteln des Bundespräsidenten aufgrund sittlicher oder sozialer Gründe gewährten Zuwendungen an besonders verdiente Personen oder ihre Hinterbliebenen von der ESt.

 

Rn. 840a

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Für die Frage, ob § 3 Nr 20 EStG konstitutiv oder deklaratorisch ist, ist zu unterscheiden:

 
Zuwendung ist einmalig Vorschrift ist deklaratorisch
Zuwendung ist laufend Vorschrift ist konstitutiv (sonst wären sonstige Einkünfte nach § 22 Nr 1 EStG gegeben)
 

Rn. 840b

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Gegen § 3 Nr 20 EStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

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