Rn. 840
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
§ 3 Nr 20 EStG befreit die aus öffentlichen Mitteln des Bundespräsidenten aufgrund sittlicher oder sozialer Gründe gewährten Zuwendungen an besonders verdiente Personen oder ihre Hinterbliebenen von der ESt.
Rn. 840a
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Für die Frage, ob § 3 Nr 20 EStG konstitutiv oder deklaratorisch ist, ist zu unterscheiden:
Zuwendung ist einmalig | Vorschrift ist deklaratorisch |
Zuwendung ist laufend | Vorschrift ist konstitutiv (sonst wären sonstige Einkünfte nach § 22 Nr 1 EStG gegeben) |
Rn. 840b
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Gegen § 3 Nr 20 EStG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
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