Rn. 96

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Die Vorschriften über die Arbeitslosenhilfe (§§ 190ff SGB III aF) wurden im Zuge der sog "Hartz-IV-Gesetzgebung"ab 01.01.2005 durch Art 2 Nr 2, Art 3 Nr 15, Art 61 Abs 1 des 4. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 aufgehoben. Auf die Darstellung der damaligen Rechtslage wird aus Aktualitätsgründen verzichtet.

 

Rn. 96a

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Der Gesetzgeber hat daher in seiner Neufassung des § 3 Nr 2 EStG ab VZ 2015 (s Rn 70aff) die Arbeitslosenhilfe nichtmehr genannt.

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