Rn. 2639b

Stand: EL 129 – ET: 08/2018

Analog zu den weiteren Steuerbefreiungen für kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgungen werden die Versicherungsleistungen in der Auszahlungsphase gemäß § 22 Nr 5 EStG in voller Höhe besteuert.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge