Rn. 345

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

§ 3 Nr 10 EStG enthält keine Legaldefinition des Begriffs "Gastfamilie" noch verweist sie auf eine solche. Die Gesetzesbegründung (BT-Drucks 16/11108, 14, Bericht des Finanzausschusses) versteht darunter "neben den Angehörigen des behinderten Menschen Familien mit und ohne Kinder, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende oder alleinstehende Personen". Der Gesetzgeber will den Begriff also weit verstanden wissen (glA wohl auch Nacke, DB 2008, 2792); dies ist zu begrüßen, obwohl das Wort "Gastfamilie" die Aufnahme des behinderten Menschen bei einer alleinstehenden Person eigentlich nicht hergibt.

 

Rn. 346

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Aus dem Wortteil "Gast-" schließt mE Levedag in Schmidt, § 3 EStG Rz 6 Rz 38 (41. Aufl 2022) zu Recht, dass der behinderte/der von Behinderung bedrohte Mensch in den "Familienhaushalt" aufgenommen sein muss, sonst sei ggf § 3 Nr 36 EStG einschlägig. Nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift darf hier nicht kleinlich verfahren werden. Die EStR äußern sich zu § 3 Nr 10 EStG bislang nicht.

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