Rn. 1863

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

 
Fall (ABC) Auslagenersatz1 (= Fall des § 3 Nr 50 EStG) WK-Ersatz (kein Fall des § 3 Nr 50 EStG)3 Fundstelle
Bewirtungsaufwand: pauschale Ersatzleistungen des ArbG für die Bewirtungsaufwendungen, die seinem ArbN durch die Bewirtung von Geschäftsfreunden in seiner Wohnung entstehen   X BFH BStBl III 1966, 607: stpfl Arbeitslohn
Bürokostenzuschuss des ArbG für das häusliche Arbeitszimmer des ArbN   X Fg Ha DStRE 2001, 785; BFH vom 08.03.2006, IX R 76/01, BFH/NV 2006, 1810: stpfl Arbeitslohn
Erziehungshelfer: die pauschale Kostenerstattung an Erziehungshelfer X   BFH BStBl II 2004, 129; auch s Rn 1869a
Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte: Ersatz der Aufwendungen dafür   X StPfl Arbeitslohn
Fehlgeldentschädigung, pauschale (Mankogelder) X   BFH BStBl II 1970, 69; dazu R 19.3 Abs 1 Nr 4 LStR 2023: steuerfrei unter EUR 16 pM
Futtergeld für einen Wachhund X   BFH BStBl III 1961, 552
Garage: Vom ArbG dem ArbN gezahltes Geld für das Unterstellen eines Dienstwagens in einer Garage, die der ArbN von einem Dritten angemietet hat. Dieses Geld ist auch dann Auslagenersatz, wenn dem ArbN nicht der ganze an den Dritten entrichtete Mietzins erstattet wird, und nicht etwa stpfl Arbeitslohn X   BFH BStBl II 2002, 829 mit Anm Kanzler, FR 2002, 1129; H 3.50 LStH 2023
Geburtstag: Zuschuss an den ArbN anlässlich dessen 60. Geburtstag, wobei der ArbN auf Weisung des ArbG in dessen Geschäftsräumen einen Empfang geben musste X   BFH vom 12.07.1977, VI R 160/75, nv, zitiert nach von Bornhaupt, NWB F 6, 3129, 3130
Gemeindedirektor: Aufwandsentschädigung als zusätzlicher Auslagenersatz X   FG D'dorf EFG 1996, 29 rkr

Gerichtsvollzieher:

  • Wegegelder und Reisekostenentschädigungen an diesen
  • Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen; Kosten, die durch öffentliche Bekanntmachungen entstehen; Entschädigungen der zum Öffnen von Türen oder Behältnissen zugezogenen Personen; Entschädigungen an Zeugen, Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer; andere Beträge, die aufgrund von Vollstreckungs- oder Verwertungsmaßnahmen an Dritte zu zahlen sind
 
XX
 
X
  BFH BStBl II 1980, 79 (aA OFD Nds vom 06.05.2010, DStR 2010, 1524: steuerfrei nach § 3 Nr 13, 16 EStG); OFD Nds vom 06.05.2010, DStR 2010, 1524; s Rn 463
Kaminkehrergeselle: tarifliche Waschgelder an Kaminkehrergesellen   X BMF v 26.02.1991, FR 1991, 217: stpfl Arbeitslohn; aA BFH BStBl III 1962, 50
Kleidergeld an Orchestermitglieder X   BFH v 21.08.1974, VI R 272/70, nv, zitiert nach von Bornhaupt, NWB F 6, 3129, 3130
Kontoführungskosten, Ersatz von   X offengelassen von BFH BStBl II 1984, 560
Kraftfahrzeugkosten, soweit die Aufwendungen für betriebliche Zwecke ersetzt werden X    
Mankogeld, pauschales X   BFH BStBl II 1970, 69; dazu R 19.3 Abs 1 Nr 4 LStR 2023: steuerfrei unter EUR 16 pM
Monteur: Ersatz von Fahrtaufwendungen, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten bei Monteuren, die an ständig wechselnden Einsatzstellen beschäftigt sind2 X   BFH BStBl II 1972, 137; 1972, 677; 1973, 601
Musiker: an Berufsmusiker gezahlte Rohr-, Blatt- und Saitengelder, auch wenn sie pauschaliert bezahlt werden X   BFH BStBl II 1995, 906; auch s Rn 1869a
Musiker: Vom ArbG aufgrund tarifvertraglicher Verpflichtung dem ArbN (Orchestermusiker) ersetzte Kosten der Instandsetzung des dem ArbN gehörenden Musikinstruments X   BFH BStBl II 2006, 473; dazu Dahl, BB 2006, 2273, H 3.50 LStH 2023
Outplacement-Beratungskosten, die der ArbG übernimmt   X FG D'dorf DStRE 2000, 729 rkr; Grote/Kellersmann, DStR 2002, 741. S dazu aber § 3 Nr 19 EStG (s Rn 834)
Privater Vermögensverlust: der vom ArbG an den ArbN geleistete Ersatz für solche verlorengegangene oder beschädigte Gegenstände seines PV, die andernfalls der ArbG in gleicher Art zur Durchführung der beruflichen Aufgabe seinem ArbN nicht zur Verfügung hätte stellen müssen   X BFH BStBl II 1994, 256: steuerfreier Reisekostenersatz nach § 3 Nr 16 EStG unter den weiteren, im Urteil genannten Voraussetzungen
Steuerfahnder: Bewegungsgelder   X BFH BFH/NV 1994, 371: WK-Ersatz
Telefonkostenersatz an ArbN, der zu einem telefonischen Bereitschaftsdienst in der Nachtzeit und an den Wochenenden eingeteilt war X   BFH v 10.12.1980, VI R 213/77, nv, zitiert nach von Bornhaupt, NWB F 6, 3120, 3130
Telefonkostenersatz für ein geschäftliches Telefonat, das der ArbN für den ArbG außerhalb des Betriebs führt X   R 3.50 Abs 2 S 3ff LStR 2023 mit weiteren Einzelheiten; dazu s Rn 1869a
Unterhaltskostenpauschale an ArbN im Rahmen von Tätigkeiten nach §§ 3235, 42, 42a SGB VIII) je Kind und Monat, falls den Vollzeitpflegesätzen nach § 33 SGB VIII entsprechend X   H 3.11 EStH 2021 "Pflegegeld" iVm BMF vom 31.08.2021, BStBl I 2021, 1802 Teil H
Vorstandsmitglied: Sicherheitseinbauten am Wohnhaus eines Vorstandsmitglieds   X BFH BStBl II 2006, 541: stpfl Arbeitslohn
Wagenpflege: Vom ArbG dem ArbN gezahlte Wagenpflegepauschale für die Selbstpflege eines Kfz, das wirtschaftlich dem ArbG zuzurechnen ist X   BFH BStBl II 2001, 844

1 Ebenso: durchlaufe...

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