Rn. 118v
Stand: EL 169 – ET: 12/2023
Der Grundsatz des Forderns findet sich in § 2 SGB II, dh die Subsidiarität der Grundsicherung gegenüber der Eigenverantwortung. § 3 SGB II stellt die Leistungsgrundsätze auf, und zwar differenziert zwischen:
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (§ 3 Abs 1, 2, 2a SGB II) – Im Überblick | Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 3 Abs 3 SGB II) – im Überblick |
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