Rn. 496

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

§ 3 Nr 13 EStG aF betraf nicht bloß ArbN, sondern auch Freiberufler (BFH BStBl II 2009, 405) oder auch ehrenamtlich Tätige. Ob der Empfänger der Zahlung unmittelbar unter den persönlichen Geltungsbereich der maßgeblichen Vorschriften fiel, war daher ohne Bedeutung.

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