Rn. 2599j

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

 
§ 3 Nr 71 EStG aF § 3 Nr 71 Buchst a EStG nF
Die aus einer öffentlichen Kasse gezahlten Zuschüsse Der aus einer öffentlichen Kasse gezahlte Zuschuss
Für den Erwerb eines KapGes-Anteils Für den Erwerb eines KapGes-Anteils
iHv 20 % der AK, maximal TEUR 50 iHv 20 %/bis zu 20 % (s Rn 2599k) der AK, maximal TEUR 100
Haltedauer länger als 3 Jahre Haltedauer länger als 3 Jahre
KapGes nicht älter als 10 Jahre KapGes nicht älter als 7 Jahre
KapGes hat nicht mehr als 50 Mitarbeiter KapGes hat nicht mehr als 50 Mitarbeiter
Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme der KapGes maximal EUR 10 Mio Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme der KapGes maximal EUR 10 Mio
Kein going public Kein going public
Volljährigkeit des Anteilseigners Volljährigkeit des Anteilseigners
Kein FK-Einsatz Kein FK-Einsatz (inklusive weiterem Satz dazu)

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