Rn. 2599j
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
§ 3 Nr 71 EStG aF | § 3 Nr 71 Buchst a EStG nF |
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Die aus einer öffentlichen Kasse gezahlten Zuschüsse | Der aus einer öffentlichen Kasse gezahlte Zuschuss |
Für den Erwerb eines KapGes-Anteils | Für den Erwerb eines KapGes-Anteils |
iHv 20 % der AK, maximal TEUR 50 | iHv 20 %/bis zu 20 % (s Rn 2599k) der AK, maximal TEUR 100 |
Haltedauer länger als 3 Jahre | Haltedauer länger als 3 Jahre |
KapGes nicht älter als 10 Jahre | KapGes nicht älter als 7 Jahre |
KapGes hat nicht mehr als 50 Mitarbeiter | KapGes hat nicht mehr als 50 Mitarbeiter |
Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme der KapGes maximal EUR 10 Mio | Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme der KapGes maximal EUR 10 Mio |
Kein going public | Kein going public |
Volljährigkeit des Anteilseigners | Volljährigkeit des Anteilseigners |
Kein FK-Einsatz | Kein FK-Einsatz (inklusive weiterem Satz dazu) |
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