Rn. 1067

Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Aus der Verbindung in § 3 Nr 26b EStG mit § 3 Nr 26 EStG ergibt sich, dass nur ehrenamtliche Betreuer begünstigt sind (aA wohl Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 26b EStG Rz 2; auch s Rn 1066c).

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