Dr. Peter Handzik, Edgar Stickan
fca) Allgemeines
Rn. 1682
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
§ 3 Nr 45 S 1 EStG betrifft die Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte sowie Zubehör dazu.
fcb) Betriebliche Datenverarbeitungsgeräte
Rn. 1682a
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Die ursprüngliche und jetzt rückwirkend geänderte Fassung (s Rn 1672) des § 3 Nr 45 S 1 EStG stellte nur die Vorteile der Privatnutzung betrieblicher "Personalcomputer" steuerfrei. Darunter waren in weiter Auslegung der Vorschrift auch Notebooks zu verstehen (glA Vosskuhl/Wenzel, NWB Nr 21/2009, 1575), sie umfasste auch das Zubehör (Netzteil, Bildschirm, Taschen usw), R 3.45 S 2 LStR 2023; Hechtner NWB 15/2012, 1216.
Die Begriffserweiterung ganz allgemein auf (jegliche)"Datenverarbeitungsgeräte" ist unter dem Gesichtspunkt der technischen Weiterentwicklung zu sehen. Der Gesetzgeber möchte damit nicht nur PC einbeziehen, sondern auch etwa Smartphones oder Tablet-PC (BT-Drucks 17/8867, 12; Hechtner NWB 15/2012, 1216; Nacke, NWB 21/2013, 1645). Dies ist zu begrüßen und beugt hoffentlich Streitigkeiten über die Auslegung vor. Die Vorschrift sollte damit technisch für die nächsten Jahre "gerüstet" sein. Nacke, NWB 21/2013, 1645 will auch MP3-Player und E-Book-Reader begünstigt sehen.
Rn. 1682b
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Eine Übersicht, welche Geräte begünstigt sind, bringt s Rn 1684a.
fcc) Betriebliche Telekommunikationsgeräte
Rn. 1683
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Dieser Begriff wurde durch das Gesetz zur Änderung des GemeindefinanzreformG und von steuerlichen Vorschriften (s Rn 1672) nicht verändert. Der Begriff umfasst sowohl Festnetz- als auch Mobilgeräte ("Handys", ebenso R 3.45 S 3 LStR 2023), auch Faxgeräte sowie das dazugehörige Zubehör (etwa Handytasche), vgl § 40 Abs 2 Nr 5 S 1 Hs 2 EStG.
Rn. 1683a
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Keine "Telekommunikationsgeräte" sind zB
- Bordcomputer eines Pkw, die lediglich fahrzeugbezogene Daten speichern (os, DB 2002, 121),
- werkseitig (ins Kfz) eingebaute Navigationsgeräte, da kein selbstständiges WG (BFH BStBl II 2005, 563 mit Anm Bergkemper, FR 2005, 894; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 45 EStG Rz 4; Hechtner, NWB 15/2012, 1216).
Rn. 1684
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Eine Übersicht, welche Geräte begünstigt sind, bringt s Rn 1684a.
fcd) Liste der begünstigten Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte
Rn. 1684a
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Die FinVerw stellt eine Liste auf, welche Geräte begünstigt sind und welche nicht (H 3.45 LStH 2023):
Beschreibung des Geräts |
begünstigt |
idR nicht begünstigt |
Autotelefon |
X |
|
Digitaler Videocamcorder |
|
X |
Digitalkamera |
|
X |
E-Book-Reader |
|
X |
Gebrauchsgegenstand mit eingebautem Microchip |
|
X |
Handy |
X1 |
|
Konsole |
|
X |
Laptop |
X |
X |
MP3-Player |
|
X |
Personal Computer |
X |
|
Pkw-Navi (vorinstalliert) |
|
X |
Smartphone |
X1 |
|
Smart TV |
|
X |
Spielautomat |
|
X |
Tablet |
X |
|
1 ebenso FG München vom 20.11.2020, 8 K 2654/19, DStRK 2023, 281 Rev als unbegründet zurückgewiesen durch BFH vom 23.11.2022, VI R 49/20, BFH/NV 2023, 373
fce) Das Zubehör zu betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und betrieblichen Telekommunikationsgeräten
Rn. 1685
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Insoweit handelt es sich um eine rückwirkende Erweiterung des § 3 Nr 45 S 1 EStG (s Rn 1672). Als Zubehör dürften beispielsweise PC-/Notebook-Taschen, Kabel, Netzgeräte zählen (s Rn 1682), ebenso externe Festplatten, USB-Sticks (glA Hechtner, NWB 15/2012, 1216). ME sollte man hier nicht kleinlich verfahren. Wenn der ArbN, da etwa der Bildschirm eines Smartphones für dauerhafte Arbeit zu klein ist, zur Privatnutzung einen externen größeren Bildschirm erhält, sollte dieser auch als "Zubehör" angesehen werden, auch wenn dieser preislich dem Smartphone nahekommen oder es sogar übertreffen sollte. Mit dieser Erweiterung stellt der Gesetzgeber klar, was im Verwaltungswege sowieso schon geregelt war (R 3.45 S 2 LStR 2023; s Rn 1682a).
Rn. 1685a
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Die FinVerw listet in H 3.45 LStH 2023 auf, welches Zubehör sie als begünstigt ansieht:
- Beamer
- Bridges
- Drucker
- Hubs
- ISDN-Karten
- Ladegeräte
- LTE-Karten
- Modems
- Monitore
- Netzwerkswitches
- Router
- Scanner
- SIM-Karten
- Transportbehältnisse
- UMTS-Karte.