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Stand: EL 170 – ET: 01/2024

Der ArbN hat in 2023 einen Bruttoarbeitslohn von EUR 5 000 monatlich erhalten. Der ArbG kauft dem ArbN einen PC mit Zubehör (Tastatur, Monitor, Maus, Softwarepaket) für EUR 1 000 und vereinbart mit ihm vertraglich, dass er für die nächsten 24 Monate den PC privat zuhause verwenden darf. Dafür verringert sich sein Monatsgehalt um EUR 50 auf EUR 4 950.

Der ArbN muss dann nicht mehr EUR 5 000 lohnversteuern, sondern nur noch EUR 4 950.

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