Rn. 46

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

§ 31 EStG als die zentrale Norm zur steuerlichen Berücksichtigung der geminderten steuerlichen Leistungsfähigkeit der Familie mit Kindern dient der "grundlegenden Neuordnung des zu einem Familienleistungsausgleich fortentwickelten Familienlastenausgleichs" (BT-Drucks 13/1558, 7). Die Vorschrift statuiert den Systemwechsel vom sog dualen System des – neben dem steuerlichen Kinderfreibetrag – gewährten sozialrechtlichen Kindergelds zu einem alternativen System.

 

Rn. 47

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

Darüber hinaus bringt § 31 EStG die Absicht des Gesetzgebers zum Ausdruck, dass die besondere Leistung der Familie mit Kindern für die Gesellschaft stärker als bisher anerkannt werden soll (vgl BT-Drucks 13/1558, 155).

 

Rn. 48

Stand: EL 155 – ET: 12/2021

§ 31 EStG stellt ferner zwischen dem Kindergeld nach den §§ 6278 EStG und den Vorschriften über den Kinderfreibetrag nach § 32 Abs 6 EStG eine Verbindung her. Insoweit lässt sich § 31 EStG zugleich eine Aussage über die Rechtsnatur des Kindergelds nach dem X. Abschn des EStG entnehmen.

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