Rn. 121

Stand: EL 150 – ET: 04/2021

Zu 4/5 nicht (also zu 1/5 schon, glA Dissars in Frotscher/Geurts, § 32b EStG Rz 61, 93) in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen sind die steuerfreien positiven ausländischen außerordentlichen Einkünfte (§ 32b Abs 2 Nr 2 EStG). Gemeint sind damit solche iSd

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