Rn. 53

Stand: EL 153 – ET: 10/2021

Die in Betracht kommenden Pauschbeträge sind getrennt für jeden Ehegatten zu ermitteln und vom jeweiligen Einkommen abzuziehen. Eine Aufteilung ist unzulässig.

Ab VZ 2013 ist § 26c durch das StVereinfG 2011 (BGBl I 2011, 2131) aufgehoben worden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge