Aufwendungen für eine Regatta-Begleitfahrt (hier anlässlich der Kieler Woche) können nicht als BA abgezogen werden, da die Regatta-Begleitfahrt zu den ähnlichen Zwecken iSd § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG gehört (BFH BStBl II 2012, 824).
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