Rn. 33

Stand: EL 165 – ET: 06/2023

Aufgrund des Verweises auf § 14 EStG kann es sich bei Einkünften aus LuF sowohl um solche aus laufenden Einkünften als auch um Gewinne aus der Veräußerung oder Verpachtung ohne Betriebsaufgabe handeln (Loschelder in Schmidt, § 49 EStG Rz 18, 41. Aufl).

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