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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 4c ... / 3. Nichtabzugsfähige Zuwendungen

Prof. Dr. Reinhold Höfer
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a) Allgemeines

 

Rn. 37

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Zuwendungen des Trägerunternehmens, die zwar den Zuwendungsbegriff erfüllen, aber nicht zu den benannten Fallgruppen (s Rn 27) gehören, sind nicht als BA gemäß § 4c EStG abzugsfähig.

 

Beispiel:

Das Trägerunternehmen T leistet einen Einmalbeitrag an die Pensionskasse P, obwohl nach dem Geschäftsplan der P nur lfd Beiträge zu entrichten sind und kein Fehlbetrag abzudecken ist.

T kann den Einmalbeitrag nicht als BA geltend machen.

Im Beispielsfall kann die Nichtabzugsfähigkeit auch nicht durch die Bildung eines in den Folgejahren durch Verrechnung mit dann zulässigen Zuwendungen gewinnmindernd aufzulösenden RAP vermieden werden (Rau, § 4c EStG Rz 41 f; Höfer, BetrAVG Bd II, Rz 1639 (Januar 2023); Gosch in Kirchhof/Seer, § 4c EStG Rz 8 (22. Aufl 2023)). Eine § 4d Abs 2 S 3 EStG entsprechende Regelung gibt es für Zuwendungen an Pensionskassen nicht.

b) Nichtabzugsfähigkeit wegen fehlender betrieblicher Veranlassung (§ 4c Abs 2 EStG)

ba) Allgemeines

 

Rn. 38

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Darüber hinaus ist der BA-Abzug selbst bei Vorliegen einer satzungs- oder geschäftsplanmäßigen Verpflichtung (s Rn 27) gemäß § 4c Abs 2 EStG ausgeschlossen, wenn die betriebliche Veranlassung fehlt. Dabei kommt es darauf an, ob die Zuwendungen der Finanzierung von Versorgungsleistungen dienen, die bei unmittelbarer Erbringung durch das Trägerunternehmen bei ihm nicht betrieblich veranlasst wären. Dies wäre zB der Fall, wenn für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Beiträge zur Finanzierung von Versorgungsleistungen aufgewendet werden, die zu dessen Überversorgung (Höfer, BetrAVG Bd II Kap 44 Rz 305ff (Januar 2023)) führen würden. Dann ist bereits der Beitragsaufwand nicht mehr BA, obwohl er sich noch im Rahmen des angemessenen Gehaltes des Gesellschafter-Geschäftsführers befindet.

§ 4c Abs 2 EStG ist ebenso wie Abs 1 lex specialis im Verhältnis zu ...

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