Rn. 23

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Nach § 4c EStG darf das Trägerunternehmen die Zuwendungen an eine Pensionskasse als BA abziehen.

  • Trägerunternehmen ist bei einer Betriebs- oder Firmenpensionskasse der ArbG der versicherten ArbN oder bei Nicht-ArbN das Unternehmen, mit dem es einen Dienstvertrag geschlossen hat (s Rn 19).
  • Bei einer Konzern-, Gruppen- oder Wettbewerbspensionskasse ist Trägerunternehmer der jeweilige ArbG der versicherten ArbN oder bei Nicht-ArbN die Person mit dienstvertraglicher Beziehung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge