Rn. 23
Stand: EL 167 – ET: 09/2023
Nach § 4c EStG darf das Trägerunternehmen die Zuwendungen an eine Pensionskasse als BA abziehen.
- Trägerunternehmen ist bei einer Betriebs- oder Firmenpensionskasse der ArbG der versicherten ArbN oder bei Nicht-ArbN das Unternehmen, mit dem es einen Dienstvertrag geschlossen hat (s Rn 19).
- Bei einer Konzern-, Gruppen- oder Wettbewerbspensionskasse ist Trägerunternehmer der jeweilige ArbG der versicherten ArbN oder bei Nicht-ArbN die Person mit dienstvertraglicher Beziehung.
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