Rn. 77

Stand: EL 167 – ET: 09/2023

Eine vGA wird auch dann angenommen, wenn die Versorgungszusage zwischen der KapGes und dem beherrschenden Gesellschafter nicht rechtzeitig abgeschlossen wurde. Das Gebot der rechtzeitigen Vereinbarung, (sog Nachzahlungsverbot) soll vermeiden, dass der Gesellschafter erst bei der Feststellung des Jahresgewinns nachträglich BA schafft, um den Gewinn zu mindern. Zum Nachzahlungsverbot bei Pensionszusagen (Höfer/Veit/Verhuven, BetrAVG Bd II Kap 44 Rz 118ff (Januar 2023)).

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