Rn. 250

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

§ 51a Abs 4 EStG regelt detailliert die Entrichtung der Zuschlagsteuer, sofern der StPfl ESt-Vorauszahlungen leistet.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge